AGB (de)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Amort Recycling International, Rebbergstrasse 30, 78464 Konstanz

I. Begriffsbestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kunden der Amort Recycling International (nachfolgend "ARI" genannt). Mit der Annahme eines Angebotes erkennt der Kunde diese AGB an.

2. Als Kunden i.S.d. AGB werden sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer bezeichnet.

a. Unternehmer sind Kaufleute i.S.d. Handelsrechts, Unternehmer i.S.d. § 310 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen; dies gilt entsprechend für ausländische Kunden.


II. Allgemeines

1. Nur diese Bedingungen gelten für den zugrundeliegenden Vertrag. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.

2. Änderungen oder Nebenabreden dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ARI.

3. Die Angebote der ARI sind freibleibend und unverbindlich.


III. Lieferungen und Leistungen

1. Ein Vertrag zwischen ARI und dem Kunden kommt erst mit der Auftragsbestätigung der ARI zustande.

2. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den am Tage des Vertragsabschlußes gültigen Preisen. Leergutanlieferungen müssen in Deutschland frei Haus Konstanz zugesendet werden, in der Schweiz frei Haus Kreuzlingen (TG).

3. Alle von ARI genannten Liefer- und Reparaturfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung von unserem Geschäftssitz. Soweit ARI Aufträge bestätigt und Liefertermine nennt, erfolgt dies freibleibend. Die Bestätigung und die Liefertermine ergehen unter der Voraussetzung, dass ARI die benötigten Arbeitskräfte und das benötigte Arbeitsmaterial rechtzeitig beschaffen kann.

(Für die Einhaltung der von ARI angegebenen Liefer- bzw. Reparaturfrist haftet ARI nur, wenn diese als verbindlich bezeichnet worden sind.)

Ist eine verbindliche Liefer- bzw. Reparaturfrist überschritten, so kann der Kunde eine Nachfrist von 14 Tagen setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten, sofern eine Lieferung noch nicht erfolgt ist

4. ARI ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen, wobei die vorliegenden Bedingungen auf jede Teillieferung Anwendung findet.


IV. Zahlungsbedingungen, Versandkosten und Transportversicherung

1. Die Zahlung des Rechnungsbetrags ist zu leisten innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.

Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Ein im Verzug befindlicher Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich ARI vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung wegen allgemeiner Liquiditätsschwierigkeiten in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsschluß grundlegend und/oder wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber ARI sofort fällig. ARI ist dann berechtigt, ausstehende Lieferungen nur noch gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.

2. Die Zahlung erfolgt auf das auf der Rechnung angegebene Konto der ARI. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Rechnungsbetrages auf dem ARI-Konto an.

Wechsel, Schecks oder andere Anweisungspapiere werden nur mit Zustimmung der ARI angenommen. Bei Entgegennahmen von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und auf dem ARI-Konto gutgeschrieben ist.

Werden von ARI angenommene Schecks von der Bank nicht eingelöst, schuldet der Aussteller Schadensersatz, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt.

Alle unsere Preisangaben verstehen sich ohne Abzug inklusive Mehrwertsteuer. Die im Online-Shop ausgewiesenen Preise gelten nur für dortige Bestellungen zum Zeitpunkt der Bestellung. Hinzu kommen jeweils Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherung.

Wir haben für unsere Kunden eine Transportversicherung abgeschlossen. Transportschäden werden unter dem Vorbehalt übernommen, dass uns die Transportversicherung Deckungszusage erteilt. Transportschäden hat uns der Kunde unverzüglich unter Mitteilung aller notwendigen Informationen anzuzeigen, damit wir diesen unserer Versicherung mitteilen können. Werden von unserer Transportversicherung weitergehende Informationen benötigt, so hat der Kunde uns bzw. unsere Transportversicherung diese Information mitzuteilen. Die exakten Versandkosten werden Ihnen auf Wunsch mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

3. Wird die Rechnung auf einem ausländischen Konto beglichen, so trägt der Kunde die gesamten Überweisungskosten. Weitere Kosten und Verluste, die durch Wechselkurs, Nachforschung oder sonstige Bankspesen verursacht werden, werden dem Kunden belastet.

a. Als Wechselkurs der jeweiligen Währung gilt der Kurs, der am Auslieferungstag der Deutschen Bundesbank bzw. Zollbehörde festgelegt wird. Alle Zollbeträge sowie Steuer, Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben, die mit der Lieferung verbunden sind, gehen zu Lasten des Kunden.

b. Sollten diese Abgaben durch ARI vorgestreckt werden müssen, werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben. Dies gilt auch bei Bankspesen und Überweisungskosten.


V. Höhere Gewalt

ARI haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vertrag, wenn das Versäumnis die direkte oder indirekte Folge eines Ereignisses ist, das außerhalb des Einflussbereiches von ARI liegt.
Dazu gehören insbesondere Akte von hoher Hand sowie jegliche Art von höherer Gewalt, wie Naturereignisse, unverschuldeter Ausfall von Maschinen, Streik, Aussperrung, sonstige Tarifauseinandersetzungen, unverschuldete Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg oder Aufstand.
Soweit Liefertermine vereinbart waren, verschieben sie sich um einen angemessenen Zeitraum, mindestens aber um die Dauer des Leistungshindernisses.


VI. Eigentumsvorbehalt

1. Alle vom Kunden gelieferten Waren/Leergüter bleiben Eigentum des Kunden. Ist eine Kassette/Modul nicht nachfüllbar oder defekt und wird dies schriftlich oder mündlich dem Kunden mitgeteilt, so ist ARI nach 10 Tagen Frist berechtigt, diese umweltgerecht auf Kosten des Kunden zu entsorgen, wenn nicht der Kunde die Rücksendung der Ware innerhalb der 10 Tage verlangt.
Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

2. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich ARI das Eigentum an der von ARI gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich ARI das Eigentum an der Ware vor bis alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden befriedigt sind.

Eine Übereignung der Vorbehaltsware auf Dritte ist nur erlaubt, sofern sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs des Kunden erfolgt und dieser sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Dritten vorbehält.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

ARI ist unverzüglich zu unterrichten, falls die Vorbehaltsware gepfändet oder beschädigt wird oder abhanden kommt sowie im Falle eines Wechsels der Wohn- bzw. Geschäftsräume des Kunden.

Verletzt der Kunde die hier genannten Pflichten, so kann ARI den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Waren herausverlangen.

ARI ist dann berechtigt die Vorbehaltsware zu verwerten und den aus der Verwertung erzielten Erlös auf bestehende Ansprüche anzurechnen.

3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt ARI bereits jetzt seine Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. ARI nimmt die Abtretung hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Unternehmer zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages ist ARI berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden ausreichend gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung zu versichern, es sei denn, der Kunde weist ARI nach, dass er eine solche Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen hat.

5. ARI verpflichtet sich, alle Produktverpackungen, die von ihr oder von Zulieferern aufbereitet worden sind, mit Refill/Rebuilt/Recycling zu kennzeichnen, so daß diese eindeutig von Originalprodukten zu unterscheiden sind.
Der Kunde verpflichtet sich, die Originalmarkenzeichen/Warenbezeichnungen auf dem Produkt selber vor der Auftragserteilung zu entfernen oder gut sichtbar zu kennzeichnen, so daß jedermann erkennen kann, dass es sich hier nicht um ein Originalprodukt handelt.

6. Werkzeuge und Vorrichtungen, die zur Fertigung benötigt und angeschafft werden, bleiben Eigentum von ARI, auch wenn sie zum Herstellungspreis bezahlt wurden.


VII. Mängelhaftung

1. ARI übernimmt die Haftung dafür, dass die Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung und Bedienung aufheben oder erheblich mindern.

2. ARI übernimmt die Gewährleistung innerhalb einer Frist von einem Jahr gegenüber Unternehmern und innerhalb von zwei Jahren gegenüber einem Verbraucher.

3. Weist eine Leistung von ARI einen Mangel auf, so kann der Kunde binnen angemessener Frist Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von ARI durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich ARI schriftlich mitzuteilen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch 8 Tage ab dem Tag der Lieferung schriftlich ARI mitzuteilen, andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht.
Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unverzüglich zu überprüfen.

5. Eine Haftung für verspätete Mängelbeseitigung tritt nur ein, sofern der Kunde den erkennbaren Mangel pünktlich angezeigt hat.

6. Hat der Kunde den Mangel zu vertreten oder liegt ein vom Kunden gemeldeter Mangel nicht vor, ist ARI berechtigt, ihre durch die Mängelbeseitigung oder versuchte Mängelbeseitigung entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen. ARI ist dann berechtigt, wahlweise eine Kostenpauschale von 25 € zu erheben oder detailliert nach Aufwand abzurechnen.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde den Leistungsgegenstand ohne Zustimmung von ARI selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß der Mangel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht unzumutbar erschwert wird.

7. ARI übernimmt die Gewährleistung für Handelswaren (Softwareprogramme, Originalzubehör, usw.) nur insoweit, als diese im Sinne der Produktbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. Wenn es im Angebot und/oder Lieferschein bzw. auf der Rechnung nicht anders vermerkt ist, gibt ARI auf Recyclingprodukte folgende Funktionsgarantie:

a. 24 Monate auf Toner- und OPC-Kits und Farbbandkassetten

b. 6 Monate auf Tintenpatronen

c. 24 Monate auf Rohstoffe (Tinte, Toner und Nylongewebe-Rollenwaren), die noch original verpackt und verschlossen sind

d. 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Öffnung, jedoch nicht länger als 24 Monate ab Kaufdatum.

Rohstoffe und Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.


VIII. Schutzechte Dritter

1. Der Kunde wird ARI umgehend informieren, wenn gegen ihn Ansprüche aus Schutzrechte Dritter geltend gemacht werden. ARI hat das Recht (aber nicht die Pflicht), die Rechtsverteidigung für den Kunden auf seine Kosten zu führen. In diesem Fall hat der Kunde alle notwendigen Informationen zu geben und an der Rechtsverteidigung mitzuwirken. Werden solche Ansprüche geltend gemacht, kann ARI die Ware austauschen oder in einer die Rechtsverletzung ausschließenden Weise abändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

2. Beruht die Schutzrechtsverletzung auf Angaben, Plänen, Weisungen oder sonstigen Informationen des Kunden, die ARI umgesetzt oder verarbeitet hat, so ist der Kunde verpflichtet, ARI von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Schutzrechtsverletzung freizustellen und ihm Schadensersatz zu leisten.


IX. Haftungsbeschränkung

1. ARI haftet neben der unter VII. beschriebenen Mängelhaftung ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen.

2. ARI haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen

a. für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden;

b. wegen Arglist, für Garantien und Personenschäden sowie für Personen und Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz

3. ARI haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

4. Im übrigen ist jede Haftung ARI´s ausgeschlossen.


X. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrecht

1. Gegen Ansprüche von ARI kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

2. Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ARI an Dritte übertragen, soweit es sich nicht um Geldforderungen handelt.

3. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegenansprüche zu. Im übrigen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen gegen ARI nur ausüben, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.


XI. Homepage-Nutzung

1. Der Inhalt der Homepage ist rechtlich geschützt. Der Nutzer darf Seiten der Homepage nicht für andere Zwecke, als zur Vertragsanbahnung und -abwicklung nutzen, insbesondere nicht für außerhalb der Nutzungsbedingungen liegende Zwecke kopieren. Soweit Produkt- und Firmennamen erwähnt werden, kann es sich um rechtlich geschützte Unternehmenszeichen handeln, deren unberechtigte Verwendung Unterlassungs- und Schadensersatzverpflichtungen nach sich ziehen kann.

2. ARI kann eine 100 prozentige Nutzbarkeit der Homepage nicht garantieren. Bei technischen Problemen ist der Kunde gehalten, per Telefon, Fax oder Brief Kontakt zu ARI aufzunehmen.

3. Das Internet ist kein gesichertes System. Es kann nicht garantiert werden, dass ARI übermittelte Daten während der Übermittlung vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt sind.

4. Die von der Homepage aus durch Links zugänglichen Information Dritter werden von ARI nur als unverbindliche Serviceleistung und ohne Gewähr für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der dort abrufbaren Informationen zur Verfügung gestellt. Sie dienen insbesondere nicht zur Beschreibung der Vertragspflichten von ARI. Ein Link, insbesondere ein Inline-Link, auf die Homepage von ARI ist ohne dessen schriftliches Einverständnis unzulässig. Gleiches gilt für die Einfügung von Inhalten der Homepage in fremde Datensammlungen.

5. ARI haftet für Schäden aufgrund von Computerviren nur im Umfang von Ziffer IX. Der Nutzer ist verpflichtet, eine jeweils aktuelle Version eines Virenschutzprogramms auf seinem Computer zu installieren sowie eine Datensicherung in einem angemessenen Umfang vorzunehmen.

6. Auf der Homepage angebotene Module verkauft ARI nur in Kommission. Für diese Module gelten diese AGB entsprechend, mit der Ausnahme, dass ARI in den Fällen eines Verkaufes eines solchen Moduls nur für den Geldverkehr, das Verpacken und Versenden haftet.


XII. Datenverarbeitung

Der Kunde/Nutzer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten von ARI zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie für Marketingzwecke auch unter Einsatz von Cookies verarbeitet werden.


XIII. Vertragsbruch und Zahlungsunfähigkeit des Kunden

Unbeschadet anderer Ansprüche oder Rechte kann der Verkäufer den Vertrag fristlos kündigen oder zurücktreten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt, seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, ferner, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden auf Antrag eines Dritten eröffnet wird.


XIV. Rücktrittsrecht der ARI

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der Ziffer V. dieser Bedingungen und für den Fall sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, die nicht nach Ziffer IX. ARI zu vertreten hat, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Verkäufer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Beabsichtigt ARI, vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, wird er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitteilen, auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.


XV. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.


XVI. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ARI und dem Kunden gilt deutsches Recht. Die einheitlichen Kaufgesetze sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen finden keine Anwendung.


XVII. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Vertragspartner der Sitz ARI´s in Konstanz, Deutschland.


XVIII. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, oder ist er ein ausländischer Kunde, so wird für Klagen des Kunden gegen ARI als ausschließlicher Gerichtsstand Konstanz vereinbart. Diese Zuständigkeit wird auch für Klagen ARI´s gegen entsprechende Kunden vereinbart. ARI ist allerdings berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht
Sie (Verbraucher) können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Amort Recycling International
Rebbergstrasse 30
D-78464 Konstanz

2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzung (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurück zu führen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 ¤ beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nichtpacket versandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

3. Gemäß § 312 d BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.


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(AGB5) Stand: Juni 2004